
Die Anlagenbuchhaltung ist integraler Bestandteil der Finanzbuchhaltung.
Der Anlagenstamm kann wahlweise direkt bei der Belegerfassung in der Finanzbuchhaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt, direkt in der Anlagenbuchhaltung, angelegt werden.
Alle gängigen steuerrechtlichen und kalkulatorischen Abschreibeverfahren werden durchgeführt und die Bewegungen und Ergebnisse sowohl nach dem Bilanzrichtliniengesetz als auch nach den Anforderungen der Versicherungswirtschaft dokumentiert.
Ebenso selbstverständlich ist eine Abschreibungsvorschau auf 10 Jahre.