
Die Haustrunkausgabe erfolgt über die Auftragserfassung. Der Mitarbeiter ist als Kunde stammdatenmäßig erfasst.
Der Haustrunkanspruch des Mitarbeiters ist in Tabellen definiert. Gestattet das Hauptzollamt die Führung eines Anspruchskontingents, so kann dies in BRANCHWARE© verwaltet werden.
Grundsätzlich jedoch erfolgt eine monatliche Abrechnung unter Beachtung der Bier-/AFG-Mengen sowie der Optionen „Steuerfrei“ und „steuerfreier Zukauf“.
Verbilligter Personalbezug und steuerfreier Zukauf können direkt in die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchgereicht werden.