
BRANCHWARE© beinhaltet ein Programm-Modul für die Planung, Reservierung, Auslieferung und Abrechnung von Leihgegenständen und Festen.
Die Leihe unterscheidet die Kurz- und Saisonleihe oder, in Verbindung mit einer Vertragsleistung, die Dauerleihe. Die Leihgegenstände können mit oder ohne Inventarnummer verarbeitet werden.
Das vom Kunden gewünschte Inventar kann entweder über die Kundennummer oder eine Festnummer eingeplant und reserviert werden. Für die Reservierung informiert das Leihsystem auf einen Blick über die verfügbaren Bestände im gewünschten Leihzeitraum. Der Kunde erhält eine Bestätigung über seine Reservierung.
Reicht der verfügbare Bestand nicht aus, kann der Disponent sofort erkennen, welche Kunden in der fraglichen Zeit den Leihgegenstand reserviert haben. Eine Umdisposition wird dadurch erheblich erleichtert.
Die Ausgabe der Leihgegenstände erfolgt über die Auftragserfassung, wobei der Auftragserfasser bei reservierten Leihgegenständen (innerhalb eines definierten Zeitfensters in Tagen) auf die Reservierung hingewiesen wird. Die reservierten Positionen werden dann automatisch in den Auftrag übernommen. Anstelle eines Lieferscheines wird ein Leihschein erstellt.
Entsprechend dem vereinbarten Rückgabedatum wird automatisch ein Rückholauftrag (mit Angabe der Sollmengen) erzeugt und in der Tourendisposition zur Bearbeitung bereitgestellt. Alternativ kann bei der Lieferscheinschreibung für einen Tourenkunden ein Rückholauftrag erstellt werden, wenn die Rückgabefrist für das Leihinventar erreicht ist.
Differenzen zwischen Lieferung und Rückgabe können ausgebucht oder dem Kunden fakturiert werden. Die kalkulatorische AfA sowie ein Kapitalverzinsungsfaktor für den Wert des Inventars werden dem Kunden in die Deckungsbeitragsrechnung belastet. Eine eventuelle Leihgebühr steht als Erlös dagegen.
In diversen Sichten und Auswertungen werden Bestand, Bewegungen und Salden je Kunde oder Artikel dargestellt.
Festlieferungen, gekennzeichnet durch eine Festnummer oder ein Kennzeichen „Festbelieferung“, werden nach der Meldung „Rücknahme/Ende Fest“ separat abgerechnet. D.h., es findet keine „Vermischung“ der Abrechnungen für den Normalbezug (z.B. der Gaststätte) mit dem Fest statt.
Die Rahmenbedingungen eines Fests können hinterlegt und für z.B. den Druck der „Festbestätigung“ übernommen werden.
Kosten und Ertrag eines Festes werden dokumentiert.